Über mich 

 

Ich bin seit 2002 als Rechtsanwältin tätig.

Seit meiner Zulassung als Rechtsanwältin habe ich mich langjährig durch Tätigkeiten für eine vornehmlich auf das Arbeitsrecht spezialisierten Kanzlei und mit einer über 10-jährigen Tätigkeit als Syndikusanwältin respektive Justiziarin im Bereich Arbeitsrecht und Vertragsrecht für eine größere Dienstleistungsunternehmens-Gruppe auf das Arbeitsrecht spezialisiert.                                

Die außergerichtliche Beratung und Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern auf dem Gebiet des Arbeitsrecht sowie die bundesweite arbeitsgerichtliche Prozessvertretung gehörten seitdem insbesondere als Justiziarin zu meinem beruflichen Alltag.  

Auf Basis dieser langjährigen Beratungserfahrung aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmerperspektive habe ich mich entschlossen, meine Kanzlei ausschließlich auf das Arbeitsrecht auszurichten. Die erfolgreiche schriftliche Prüfung zum Fachanwaltskurs für den Fachanwalt im Arbeitsrecht und regelmäßige Fortbildungen auf dem Gebiet des Arbeitsrechts runden das Profil ab.

Ich vertrete Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen und bin hierbei lösungsorientierte Praktikerin. Im Vordergrund steht für mich neben der professionellen Aufarbeitung der Sach- und Rechtslage in jedem Einzelfall die Erarbeitung und Realisierung einer für jeden Mandanten bestmöglichen Lösung, die auch in einem vernünftigen, angemessenen Kompromiss liegen kann.