Kosten

 

Die erste Kontaktaufnahme im Vorfeld der rechtlichen Beratung, ob telefonisch oder per E-Mail, zur Terminvereinbarung oder Beratungsanfrage ist selbstverständlich kostenlos.

Danach kann die Abrechnung meiner Leistungen in verschiedenen Modalitäten erfolgen:

  • Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
  • Abrechnung nach Zeitaufwand (nach schriftlicher Vereinbarung)
  • Abrechnung nach Pauschalen (nach schriftlicher Vereinbarung)

Wird eine Vereinbarung nicht getroffen, wird nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abgerechnet (RVG). Die Höhe der Gebühren nach RVG hängt von der Höhe des Gegenstandswertes der jeweiligen Angelegenheit ab.

Ein wichtiger Aspekt in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten ist, dass jede Partei ihre Rechtsanwaltskosten für die außergerichtliche Tätigkeit und für die I. Instanz auch dann selbst tragen muss, wenn sie vollständig gewinnt.

Falls keine Rechtsschutzversicherung (mit Arbeits-Rechtsschutz) eintritt, müssen Sie also meine Kosten unabhängig davon tragen, ob Sie im Recht sind oder einen Prozess gewinnen oder verlieren (§ 12 a ArbGG). 

Anwaltskosten, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis entstehen, können aber zumindest überwiegend als berufsbedingte Aufwendungen steuerlich geltend gemacht werden. 

Über die voraussichtlich anfallenden Kosten informiere ich Sie gerne.